Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software savanika (nachfolgend „Software“), die über savanika.de als Software as a Service bereitgestellt wird.
(2) Anbieterin ist Vera Kalinina, Waldbottenstraße 67, 56070 Koblenz (nachfolgend „Anbieterin“). Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software unterstützt die Verwaltung von Immobilien, insbesondere Mietverhältnisse, Objekt- und Eigentümerverwaltung, die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Wirtschaftsplan, Hausgeld, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Eigentümerversammlung und Beschluss-Sammlung), Buchhaltung, Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Mahnwesen, Dokumentenverwaltung, Zeiterfassung sowie ein Mieter- und Eigentümerportal.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf savanika.de sowie aus dem gebuchten Tarif. Mengenmäßige Grenzen (Anzahl Objekte, Mieteinheiten, KI-ausgewertete Dokumente je Monat) sind dem Tarif zugeordnet. Das Monatskontingent der KI-Auswertungen steht am ersten Tag jedes Kalendermonats erneut in voller Höhe zur Verfügung; nicht verbrauchte Auswertungen werden nicht in den Folgemonat übertragen. Unabhängig davon erhält jeder Arbeitsbereich einmalig ein Startguthaben von 100 KI-Auswertungen. Weitere Auswertungen kann der Kunde auf Anfrage als Zusatzkontingent erwerben; derzeit umfasst ein Zusatzkontingent 100 Auswertungen zum Endpreis von 20 € einschließlich Umsatzsteuer. Startguthaben und Zusatzkontingent verfallen nicht und werden erst in Anspruch genommen, wenn das Monatskontingent aufgebraucht ist. Für den Preis des Zusatzkontingents gilt § 5 Abs. 1 entsprechend.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln. Funktionen können hinzukommen, verändert oder — soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertragsgemäße Gebrauch nicht wesentlich eingeschränkt wird — entfallen. Wesentliche Einschränkungen teilt die Anbieterin mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mit; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
(4) Die Software wird nicht individuell angepasst. Ein Anspruch auf Herstellung bestimmter Schnittstellen oder auf Zertifizierungen besteht nicht.
§ 3 Keine Rechts- und Steuerberatung
(1) Die Software ist ein technisches Hilfsmittel. Sie erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes.
(2) Von der Software erzeugte Auswertungen, Abrechnungen, Mahnungen, Buchungsvorschläge und Steuerformularhilfen sind unverbindliche Vorschläge. Die Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit obliegt allein dem Kunden bzw. dessen Rechts- oder Steuerberatung.
(3) Dies gilt insbesondere für Ergebnisse der KI-gestützten Dokumentenauswertung. Diese ist als Erfassungshilfe konzipiert; jede daraus folgende Buchung oder Abrechnung ist vor Verwendung vom Kunden zu prüfen und freizugeben.
§ 4 Vertragsschluss, Registrierung und Testphase
(1) Die Darstellung der Tarife auf savanika.de stellt kein bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(2) Nach der Registrierung erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde diesen Link bestätigt und die Anbieterin den Zugang freischaltet.
(3) Die Nutzung beginnt mit einer kostenfreien Testphase von 14 Tagen ab Freischaltung. Die Testphase endet automatisch und geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Es wird kein Zahlungsmittel hinterlegt und nichts abgebucht. Nach Ablauf der Testphase ruht der Zugang; die gespeicherten Daten bleiben nach Maßgabe von § 7 erhalten.
(4) Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst zustande, wenn der Kunde nach der Testphase einen Tarif ausdrücklich bestellt und die Anbieterin die Bestellung in Textform bestätigt. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden Tarif, Gesamtpreis, Abrechnungsintervall und Kündigungsbedingungen mitgeteilt.
(5) Mit der Registrierung bestätigt der Kunde ausdrücklich die Einbeziehung dieser AGB und schließt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach § 12 ab. Beide Erklärungen werden mit Zeitpunkt, Fassung und IP-Adresse protokolliert; der Kunde erhält den Vertragsinhalt zusätzlich in Textform.
(6) Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens weitergegeben werden. Jede Person, die auf die Software zugreift, benötigt ein eigenes Benutzerkonto.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf savanika.de veröffentlichten Preise. Sämtliche Preisangaben sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %; die Rechnung weist den Steuerbetrag gesondert aus. Ändert sich der gesetzliche Steuersatz, gilt § 29 UStG. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.
(2) Der Kunde wählt zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Die Rechnung für die Folgeperiode stellt die Anbieterin bei monatlicher Abrechnung 14 Tage, bei jährlicher Abrechnung 30 Tage vor deren Beginn; sie wird mit dem Beginn der Periode fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf Rechnung; die Zahlungsfrist ergibt sich aus der Rechnung. Ein automatischer Einzug findet nicht statt. Rechnungen werden elektronisch als PDF im Kundenkonto bereitgestellt und zusätzlich per E-Mail versandt; hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden.
(4) Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten. Die Anbieterin weist vor Fälligkeit in Textform auf die anstehende Zahlung und auf die Folge ihres Ausbleibens hin — bei monatlicher Abrechnung sieben und zwei Tage, bei jährlicher Abrechnung 15 und 3 Tage vorher. Geht die Zahlung bis zum Fälligkeitstag nicht ein, wird der Arbeitsbereich an diesem Tag in einen Lesemodus versetzt: sämtliche Daten bleiben sichtbar, druckbar und vollständig exportierbar, neue Eingaben sind bis zum Zahlungseingang gesperrt (§ 320 BGB). Mahngebühren erhebt die Anbieterin nicht.
(5) Die nächste Abrechnungsperiode beginnt erst mit dem Zahlungseingang; bis dahin wird sie weder berechnet noch verlängert, und es wird keine weitere Rechnung gestellt. Ist die auf der Rechnung ausgewiesene Periode im Zeitpunkt der Zahlung bereits abgelaufen, beginnt stattdessen eine gleich lange Periode mit dem Zahlungseingang. Der Kunde zahlt damit in keinem Fall für Zeiträume, in denen ihm der Arbeitsbereich nur im Lesemodus zur Verfügung stand.
(6) Bleibt die Rechnung 30 Tage nach Fälligkeit offen, endet der Vertrag. Auf diesen Zeitpunkt weist die Anbieterin bereits mit der Umstellung auf den Lesemodus unter Angabe des Datums hin. Die offene Rechnung wird in diesem Fall storniert, da die Leistung nicht erbracht wurde; weitergehende Ansprüche macht die Anbieterin nicht geltend. Für den Datenexport nach Vertragsende gilt § 7.
(7) Die Anbieterin kann die Preise anpassen, um Änderungen ihrer eigenen Kosten auszugleichen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich die Kosten für Rechenzentrum und Hosting, für die Auswertung von Dokumenten durch KI-Dienste, für Zahlungs-, Versand- und E-Mail-Dienstleister, für Personal sowie gesetzlich veranlasste Abgaben. Kostensenkungen sind im selben Umfang zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Eine Anpassung ist frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal in zwölf Monaten zulässig.
(8) Eine Preisanpassung kündigt die Anbieterin mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode in Textform an und weist dabei den bisherigen und den neuen Preis aus. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
(9) Überschreitet der Kunde dauerhaft die Mengengrenzen seines Tarifs, wird die Anbieterin ihn auf den passenden Tarif hinweisen. Ein automatischer Wechsel in einen teureren Tarif erfolgt nicht ohne Zustimmung des Kunden.
§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnungsperiode beträgt je nach Wahl des Kunden einen Monat oder zwölf Monate.
(2) Die Abrechnungsperiode verlängert sich jeweils automatisch um dieselbe Dauer, sofern der Vertrag nicht zuvor gekündigt wird. Auf die anstehende Verlängerung weist die Rechnung nach § 5 Abs. 2 hin; bei jährlicher Abrechnung erhält der Kunde zusätzlich 15 und 3 Tage vor Fälligkeit eine Erinnerung in Textform.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, kann er den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, auch innerhalb einer laufenden Jahresperiode. Bereits gezahlte Vergütung für volle Monate nach der Beendigung erstattet die Anbieterin; angebrochene Monate werden zugunsten des Kunden nicht anteilig berechnet. Die Erstattung erfolgt binnen 14 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung auf demselben Weg, auf dem die Zahlung einging.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, kann er den Vertrag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Ob der Kunde als Verbraucher oder als Unternehmer bestellt, erklärt er im Bestellvorgang; die Erklärung wird protokolliert.
(5) Die Kündigung durch den Kunden ist jederzeit möglich über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen" — ohne Anmeldung, auf jeder Seite im Fußbereich erreichbar. Daneben stehen die Kündigungsfunktion im Kundenkonto unter „Abo" sowie eine formlose Erklärung in Textform an info@savanika.de zur Verfügung. Der Zugang der Kündigung wird unverzüglich in Textform unter Angabe von Datum und Uhrzeit bestätigt.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn der Kunde die Software rechtswidrig nutzt oder mit einem erheblichen Teil der Vergütung länger als zwei Monate in Verzug ist; für die Beendigung wegen offener Rechnungen gilt vorrangig § 5 Abs. 6.
§ 7 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
(1) Die im Kundenkonto gespeicherten Daten bleiben Daten des Kunden. Den vollständigen Datenbestand nach Absatz 3 kann der Kunde jederzeit selbst ausgeben — im Kundenkonto unter „Abo" als ZIP-Archiv, unentgeltlich und ohne Angabe von Gründen. Daneben stehen für die buchhalterischen Auswertungen die Exportfunktionen der Software zur Verfügung. Ist die Selbstbedienung im Einzelfall nicht möglich, stellt die Anbieterin den Datenbestand auf Anforderung in Textform bereit, unentgeltlich und spätestens innerhalb von zehn Werktagen.
(2) Nach Vertragsende hält die Anbieterin die Daten noch 60 Tage zum Abruf bereit; der Zugang bleibt in dieser Zeit zum Lesen und Exportieren offen. Dieselbe Frist gilt nach § 11 Abs. 2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Nimmt der Kunde den Vertrag in dieser Frist wieder auf, steht ihm der vollständige Datenbestand unverändert zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist wird der Zugang geschlossen und der Datenbestand entfernt, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 147 AO, 257 HGB) durch rechtzeitigen Export zu erfüllen.
(3) Der Datenbestand nach Absatz 1 umfasst alle vom Kunden eingestellten und in der Software erzeugten Daten: Objekt-, Einheiten-, Mieter- und Eigentümerdaten, Mietverhältnisse, Buchungen und Kontenstände, Abrechnungen, Zähler- und Verbrauchsdaten, Zeiterfassungsdaten, Vorgänge und Korrespondenz sowie die hochgeladenen Dokumente. Tabellendaten werden als CSV bereitgestellt, Dokumente im Originalformat; als Datei abgelegte Schreiben und Auswertungen sind als Dokument enthalten. Nicht enthalten sind interne Betriebsdaten der Anbieterin (etwa Protokolle der Systemüberwachung) sowie Ergebnisse, die die Software jederzeit aus den enthaltenen Daten neu berechnet — insbesondere Abrechnungen, Salden und Steuerformulare. Diese kann der Kunde während der Vertragslaufzeit und während der Frist nach Absatz 2 in der Software als PDF ausgeben.
§ 8 Anbieterwechsel und Datenportabilität
(1) Dieser Paragraf setzt die Vorgaben des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) für Datenverarbeitungsdienste um. Er gilt unabhängig davon, ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist.
(2) Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IT-Infrastruktur zu wechseln. Die Ankündigungsfrist hierfür beträgt höchstens zwei Monate; sie beginnt mit dem Zugang des Wechselverlangens in Textform an support@savanika.de oder über die Kündigungsfunktion.
(3) Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt der Übergangszeitraum. Er beträgt höchstens 30 Kalendertage. Ist der Wechsel innerhalb dieser Zeit technisch nicht durchführbar, teilt die Anbieterin dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen begründet mit und benennt einen angemessenen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
(4) Während des Übergangszeitraums bleibt der Vertrag mit dem vereinbarten Leistungsumfang bestehen. Die Anbieterin unterstützt den Wechsel nach Kräften, stellt die Daten in den in § 7 Abs. 3 genannten Formaten bereit, erteilt Auskunft über Struktur und Bedeutung der Datenfelder und unterlässt alles, was den Wechsel erschwert.
(5) Nach Abschluss des Wechsels bleiben die Daten weitere 60 Tage zum Abruf verfügbar; anschließend gilt § 7 Abs. 2.
(6) Für den Wechsel selbst und für den Datenexport erhebt die Anbieterin keine Gebühren. Die laufende Vergütung für den bis zum Vertragsende bereitgestellten Dienst bleibt geschuldet.
(7) Die Software ist eine eigenständige Anwendung; offene Interoperabilitätsstandards für die Hausverwaltung, die über die genannten Exportformate hinausgehen, bestehen derzeit nicht. Eine funktionale Gleichwertigkeit beim Zielanbieter kann die Anbieterin nicht zusagen.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Die Anbieterin strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % je Kalendermonat an, gemessen ohne angekündigte Wartungsfenster. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
(2) Wartungsarbeiten führt die Anbieterin nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Arbeiten mit angemessenem Vorlauf an.
(3) Zeiten, in denen die Software wegen Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin nicht erreichbar ist (insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern, Rechenzentren oder höhere Gewalt), gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
(4) Support leistet die Anbieterin per E-Mail an support@savanika.de; im Tarif Pro zusätzlich telefonisch unter der im Impressum angegebenen Rufnummer. Supportsprachen sind Deutsch, Englisch, Russisch und Italienisch.
(5) Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif: im Tarif Privat antwortet die Anbieterin in der Regel am nächsten Werktag, im Tarif Standard in der Regel innerhalb von acht Arbeitsstunden, im Tarif Pro vorrangig vor den übrigen Tarifen. Im Tarif Start ist ein Reaktionszeitraum nicht vereinbart. „In der Regel“ bezeichnet einen Zielwert, keine zugesicherte Frist. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der am Sitz der Anbieterin gesetzlichen Feiertage; Arbeitsstunden sind die Stunden der üblichen Geschäftszeiten an diesen Tagen. Ein darüber hinausgehender Reaktions- oder Wiederherstellungszeitraum ist nur geschuldet, soweit er gesondert in Textform vereinbart wurde.
§ 10 Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten Dritter berechtigt ist und seine Informationspflichten gegenüber diesen Personen erfüllt.
- Der Kunde stellt sicher, dass keine Schadsoftware und keine rechtswidrigen Inhalte hochgeladen werden.
- Der Kunde prüft die Ergebnisse automatisierter Auswertungen vor deren Verwendung (§ 3).
- Der Kunde meldet erkennbare Störungen unverzüglich und wirkt bei deren Eingrenzung in zumutbarem Umfang mit.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, zurückentwickeln, Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassen oder automatisiert in einem Umfang abrufen, der über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Anbieterin verarbeitet die vom Kunden eingestellten personenbezogenen Daten — insbesondere Mieter-, Eigentümer- und Beschäftigtendaten — ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiterin. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Kunde. Nutzt der Kunde die Software für einen Dritten, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet — etwa als Verwalter für eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer —, oder ist er hinsichtlich einzelner Daten selbst Auftragsverarbeiter, gelten § 1 Abs. 5 und 6 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
(2) Die Parteien schließen dazu den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der Anlagen 1 bis 3 (Verarbeitungsübersicht, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter). Der Abschluss erfolgt in elektronischer Form nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO mit der ausdrücklichen Bestätigung im Registrierungsformular; er ist Voraussetzung für die Nutzung der Software. Zeitpunkt und Fassung der Annahme werden protokolliert; der Kunde erhält den Vertrag als PDF im Kundenkonto unter „Abo“.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gehen in datenschutzrechtlichen Fragen die Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung vor.
(4) Für die Daten, die die Anbieterin als Verantwortliche verarbeitet (Registrierung, Abrechnung, Support, Websitebesuch), gilt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, gelten für die Bereitstellung der Software die §§ 327 ff. BGB über Verträge über digitale Produkte. Die Software muss den vertraglich vereinbarten und den objektiven Anforderungen entsprechen; die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich nach den §§ 327i ff. BGB. Vereinbarungen, die davon zum Nachteil des Verbrauchers abweichen, sind nach § 327s Abs. 1 BGB unwirksam und werden mit diesen AGB nicht bezweckt.
(2) Die Anbieterin stellt während der gesamten Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, damit die Software vertragsgemäß bleibt, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen (§ 327f BGB). Über bereitgestellte Aktualisierungen und über deren Bedeutung informiert die Anbieterin in Textform oder in der Anwendung.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts über die Gebrauchsüberlassung auf Zeit (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(4) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(5) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als Höchstbetrag gilt dabei der höhere der beiden folgenden Werte: die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung oder 25.000 Euro je Schadensfall.
(6) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(7) Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die Anbieterin erstellt arbeitstäglich Sicherungen; dies entbindet den Kunden nicht von eigenen Exporten nach § 7.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB bietet die Anbieterin dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an. Sie stellt dabei die geänderte Fassung und eine Übersicht der Änderungen bereit.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, wird eine Änderung nur wirksam, wenn er ihr ausdrücklich zustimmt. Die Anbieterin holt die Zustimmung in Textform oder in der Anwendung ein. Stimmt der Kunde nicht zu, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; die Anbieterin kann ihn in diesem Fall zum nächsten zulässigen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt seine Zustimmung als erteilt, wenn er der Änderung nicht bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform widerspricht. Auf sein Widerspruchsrecht und auf diese Wirkung wird im Änderungsangebot gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(4) Ohne Zustimmung darf die Anbieterin diese AGB nur ändern, soweit die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Kunden wirkt, rein sprachlicher Natur ist oder zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich ist und dabei keine Hauptleistungspflicht berührt wird.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform; E-Mail genügt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Verbraucher werden auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen; Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher entscheidet bei der Bestellung selbst, ob er den sofortigen Leistungsbeginn ausdrücklich verlangt. Tut er das, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für den bis dahin bereitgestellten Leistungsanteil, und das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB); auf beides wird im Bestellvorgang gesondert hingewiesen. Ohne dieses Verlangen wird der Zugang gleichwohl sofort freigeschaltet — die Anbieterin verzichtet dann auf Wertersatz, und der Widerruf bleibt binnen vierzehn Tagen ohne jede Kostenfolge möglich.
Stand: September 2026
Version: 1.3