Anlage V in ELSTER ausfüllen — Zeile für Zeile
Welche Zahl gehört in welches Feld? Diese Anleitung zeigt für jede Zeile der Anlage V, wo sie in Mein ELSTER steht und worauf dabei zu achten ist. Ohne Konto lesbar — auch dann nützlich, wenn Sie Savanika nicht einsetzen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Folgen Sie dieser Reihenfolge in Mein ELSTER, um Ihre Anlage V vollständig zu übertragen:
- 01Mein ELSTER öffnen → Login
- 02"Alle Formulare" → "Einkommensteuererklärung"
- 03Steuerjahr wählen
- 04"Anlage V" hinzufügen
- 05Beträge aus dem Savanika-Report 1:1 übertragen (siehe Tabelle unten)
- 06Belege als Beleg-Typ "Sonstiges" anhängen (optional, nur auf Aufforderung)
- 07Datenübermittlung prüfen → ELSTER-Authentifizierung → Senden
Welche Zeile gehört wohin — Anlage V 2025
Diese Zuordnung gilt für den amtlichen Vordruck Anlage V 2025 (Stand September 2025); er hat 89 Zeilen, gebraucht werden bei einer normalen Vermietung diese hier. Links die Zeile des Vordrucks, daneben der Bereich in Mein ELSTER und der Hinweis, der dort am häufigsten fehlt. Die Nummerierung ändert sich mit jedem Vordruckjahr — für ein anderes Steuerjahr bitte die Zeilennummern am eigenen Formular abgleichen.
| Zeile der Anlage V | ELSTER-Bereich | Hinweise |
|---|---|---|
| Z. 4–5 | Allgemeine Angaben → Lage des Grundstücks | Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort genau so übernehmen wie im Mietvertrag. |
| Z. 6 | Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid | Genau in der Form vom Finanzamt, ohne Sonderzeichen. Bis zum Vordruck 2024 hieß das Feld Einheitswert-Aktenzeichen — es ist dasselbe Aktenzeichen. |
| Z. 7 | Angeschafft am | Tag der wirtschaftlichen Verfügungsmacht — der Eigentumsübergang laut Notarvertrag, nicht das Datum der Beurkundung. |
| Z. 11 | Gesamtwohnfläche m² | Aus Mietvertrag oder Grundbuch. Im Vordruck 2025 steht die Gesamtwohnfläche in Zeile 11, nicht mehr in Zeile 9. |
| Z. 15 | Einnahmen → Mieteinnahmen für Wohnungen | Nur Kaltmiete, ohne Umlagen und ohne Umsatzsteuer. Eingetragen wird in Zeile 13 und 14; Zeile 15 ist die Summe. |
| Z. 18 | Mieteinnahmen aus anderen Räumen | Gewerbliche Vermietung, ebenfalls ohne Umlagen und ohne Umsatzsteuer. Eingetragen wird in Zeile 16 und 17; Zeile 18 ist die Summe. |
| Z. 20 | Umlagen / Nebenkosten | Nur die laufenden Neben- und Betriebskosten, die auf Zeile 15 und Zeile 18 entfallen — die Vorauszahlungen des Jahres. Nachzahlungen und Erstattungen stehen eine Zeile tiefer. |
| Z. 21 | Nachzahlungen / Erstattungen | Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung: erhaltene Nachzahlungen und geleistete Erstattungen — im Jahr des Zuflusses bzw. Abflusses, nicht im Abrechnungsjahr. |
| Z. 26 | Garagen / Stellplätze | Auch Werbeflächen sowie Grund und Boden für Kioske — nur wenn separat vermietet. |
| Z. 32 | (Summe — automatisch berechnet) | ELSTER summiert die Zeilen 15, 18 bis 28 und 31 selbst. |
| Z. 33 | AfA Gebäude | Anschaffungskosten Gebäude × Satz × anteilige Monate — ohne die Beträge der Zeilen 36 bis 41. Zeile 35 ist die Summe. |
| Z. 42 | AfA Außenanlagen | Für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind: Garten, Zaun, Hofbefestigung. Eingetragen wird in den Zeilen 42 bis 44; Zeile 45 ist die Summe. |
| Z. 46 | Schuldzinsen | Nur Zinsen, nicht die Tilgung. Eingetragen wird in Zeile 46 und 47; Zeile 48 ist die Summe. |
| Z. 55 | Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen | Reparaturen, keine Modernisierung. Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage gehören dazu; eingetragen wird in Zeile 55 und 56. |
| Z. 57–60 | Erhaltungsaufwendungen verteilt (§ 82b EStDV) | Größere Erhaltungsaufwendungen lassen sich auf bis zu 5 Jahre verteilen — hier steht der Jahresanteil. Die Anteile aus 2021 bis 2024 stehen in den Zeilen 61 bis 72. |
| Z. 73 | Umgelegte Kosten | Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasser, Heizung, Hauswart, Fahrstuhl. Eingetragen wird in Zeile 73 und 74; Zeile 75 ist die Summe. |
| Z. 76 | Nicht umgelegte Kosten | Verwaltung, Bank- und Kontoführungsgebühren, Steuerberatung — ohne die Erhaltungsrücklage. Eingetragen wird in Zeile 76 und 77; Zeile 78 ist die Summe. Was in keine dieser Gruppen passt, steht als sonstige Kosten in den Zeilen 80 bis 82. |
| Z. 83 | (Summe — automatisch berechnet) | Die Summe der Werbungskosten; ELSTER rechnet sie selbst aus. |
| Z. 85 | Überschuss / Verlust | Einnahmen aus Zeile 32 abzüglich Werbungskosten aus Zeile 83. Bei Verlust den Betrag mit Minuszeichen eintragen. |
Häufige Fehler
Diese Fehler treten besonders oft auf — bitte beim Übertragen darauf achten:
Die Tilgung gehört NICHT in die Zeilen 46 bis 48 — dort stehen nur die Zinsen.
Vorauszahlungen für Heizkosten in das Folgejahr gehören NICHT in dieses Jahr (§ 11 EStG Zufluss-Prinzip).
Anschaffungsnaher Aufwand (> 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten ohne USt in 3 Jahren) ist KEINE Erhaltung — wird über AfA abgeschrieben.
Verbilligte Vermietung: ab 66 % der ortsüblichen Miete voller Werbungskostenabzug, unter 50 % zwingende Aufteilung (§ 21 Abs. 2 EStG); dazwischen entscheidet nach Verwaltungsauffassung die Totalüberschussprognose.
Rechtlicher Hinweis
Diese Anleitung ersetzt keine Steuerberatung; die Grenze der unbefugten Hilfeleistung zieht § 5 StBerG. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an einen Steuerberater; Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Einkünften aus Vermietung nur im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG beraten.
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