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Dokumente & Belege

Vom Beleg zur Buchung — die KI schlägt vor, bestätigt wird von Hand.

Hochladen per Datei oder Kamera, KI-Analyse auf Wunsch, Prüfung Schritt für Schritt, Ablage nach Objekt und eine Suche, die den Inhalt der Dokumente kennt. Gespeichert wird im EU-Raum, ausgewertet in Frankfurt am Main.

Was die Ablage kann

Vom eingegangenen Beleg bis zur Buchung — an einer Stelle.

Hochladen per Datei oder Kamera

PDF und Bilder, einzeln oder viele auf einmal, per Drag & Drop im Browser oder mit der Kamera des Telefons; mehrere Aufnahmen werden zu einem PDF zusammengefasst. Eine Datei, die schon einmal da war, wird an ihrem Inhalt erkannt und nicht ein zweites Mal abgelegt.

KI-Analyse, die Vorschläge macht

Auf Wunsch liest ein Sprachmodell den Beleg und schlägt Dokumenttyp, Absender, Datum, Beträge, Zeitraum, Zählerstände und die Kontierung vor. Jeder Vorschlag steht mit seiner Konfidenz da, und wer lieber selbst erfasst, wählt beim Einlesen „Manuell erfassen“.

Geprüft, bevor gebucht wird

Der Weg führt über bis zu acht Schritte: Analyse, Dokumentdaten, Zuordnung, Finanzdaten, Zählerstände, Vorauszahlungen, Registrierung, Zusammenfassung. Jeder Schritt zeigt, was vorgeschlagen wurde; eine Buchung entsteht erst nach Ihrer Bestätigung.

Ablage nach Objekt, Jahr und Typ

Der Ordner entsteht beim Ablegen von selbst, daneben hängt ein Dokument an Eigentümer, Mietvertrag, Kreditor, Zahlung und an der Buchung, die daraus geworden ist. Zu einer Rechnung mit Fälligkeit legt die Ablage sieben Tage vorher eine Erinnerung an.

Suche und Chat über den Inhalt

Die Liste sucht über Dateiname, Absender, Betreff und Empfänger; die KI-Suche geht darüber hinaus in den Text der Dokumente. Im Chat lassen sich Fragen an den Bestand stellen, und die Antwort nennt die Dokumente, aus denen sie stammt.

Vorlagen und Serienbriefe

Word- und PDF-Vorlagen mit Platzhaltern, die beim Erzeugen mit den Daten der Empfänger gefüllt werden, dazu fertige Plattform-Vorlagen zum Übernehmen. Viele Empfänger in einem Zug, Ausgabe als Datei oder weiter in den Briefversand.

Rechtsrahmen

Woran sich die Ablage messen lassen muss.

§ 147 AO

Zehn Jahre Aufbewahrung — die Frist zu wahren bleibt Ihre Sache

KI-VO

Was ein Modell erzeugt, heißt in der Oberfläche Vorschlag

Art. 28 DSGVO

Dokumente im EU-Raum, Auswertung in Frankfurt am Main

§ 130 BGB

Zugangsnachweis für Schreiben, die über das Mieterportal gehen

§ 259 BGB

Rechenschaft gegenüber dem Eigentümer, Beleg für Beleg

Art. 20 DSGVO

Der ganze Bestand samt Originaldateien als Ausgabe, selbst ausgelöst

Häufige Fragen

Was Verwaltungen zur Ablage fragen.

Welche Dateien lassen sich hochladen?

PDF und Bilder, bis fünf Megabyte je Datei. Mehrere Dateien gehen in einem Zug; Seiten, die mit der Kamera aufgenommen werden, fasst die Anwendung vor dem Hochladen zu einem PDF zusammen. Andere Formate — Word, Excel, ZIP — nimmt die Ablage nicht an.

Welche KI wird eingesetzt, und wohin gehen die Dokumente?

Die Auswertung läuft über Google Cloud Vertex AI in der Region europe-west3 (Frankfurt am Main), eingesetzt wird Google Gemini, derzeit Gemini 2.5 Flash. Die Dateien selbst liegen im privaten Objektspeicher Cloudflare R2, dessen Speicherbereich auf die EU beschränkt ist. Ihre Inhalte werden nicht zum Training der Modelle verwendet; die vollständige Kette steht auf der Seite zur Sicherheit und in Anlage 3 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

Erkennt die KI alles richtig?

Nein, und darauf ist der Ablauf gebaut. Zuverlässig ist die Erkennung bei sauber gescannten Standardbelegen deutscher Versorger und Handwerker; unzuverlässig bei handschriftlichen Ergänzungen, mehrseitigen Sammelrechnungen, Zeiträumen über den Jahreswechsel und Tabellen mit mehreren Steuersätzen. Im Zweifel nennt ein Sprachmodell eher eine plausible Zahl, als zu sagen, dass es sie nicht findet. Deshalb steht vor jeder Buchung ein Mensch, der die Werte gegen den Beleg prüft.

Wie viele Dokumente sind im Preis enthalten?

Ablegen, suchen und verwalten ist unbegrenzt. Begrenzt sind allein die KI-Auswertungen: je nach Tarif 20, 50, 100 oder 200 im Monat. Gezählt wird jeder Durchlauf, eine zweite Analyse desselben Belegs also erneut. Jeder neue Arbeitsbereich beginnt mit einem einmaligen Guthaben von 100 Auswertungen, und wenn das nicht reicht, gibt es auf Anfrage 100 weitere für 20 Euro, die nicht verfallen.

Erfüllt die Ablage die Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO?

Sie hilft dabei, nimmt Ihnen die Pflicht aber nicht ab. Die Belege liegen unverändert im Original, jeder Schritt daran steht im Protokoll — auch für Dokumente, die längst gelöscht sind —, und von selbst löscht die Anwendung nichts. Eine Sperre, die ein Dokument zehn Jahre lang gegen das Löschen von Hand schützt, gibt es nicht; eine Festschreibung in diesem Sinne kennt heute nur die Buchhaltung. Nach Vertragsende bleibt der Bestand 60 Tage abrufbar, und die Fristen nach §§ 147 AO und 257 HGB durch rechtzeitigen Export zu wahren, bleibt nach § 7 der AGB Ihre Aufgabe.

Können wir Belege per E-Mail an die Ablage senden?

Nein. Dokumente kommen über den Browser oder über die Kamera des Telefons herein; eine Adresse, an die sich Rechnungen weiterleiten lassen, gibt es nicht, und eine Anbindung an einen Scanner ebenso wenig. Gebaut ist das bisher nicht, und wir sagen es lieber jetzt als nach dem Umzug.

Wer sieht welche Dokumente?

Die Ablage gehört der Hausverwaltung. Suche und Chat antworten nur aus dem eigenen Bestand, für Eigentümer nur aus deren eigenen Objekten, und Hausmeister und Mieter haben auf die Ablage keinen Zugriff. Im Mieterportal ist ein Dokument erst sichtbar, wenn es dafür ausdrücklich freigegeben wurde.

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Eine Ablage, die den Bestand schon kennt.

Vierzehn Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Danach endet der Zugang von selbst, wenn Sie nichts weiter tun.

Dokumentenmanagement für Hausverwaltungen | Savanika