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Modul Mietverwaltung

Mietverwaltung Software für Wohn- und Gewerbeobjekte

Savanika verwaltet Mietverträge, Sollstellungen, Mahnwesen und Kautionen für Wohn- und Gewerbeobjekte. Mietanpassungen nach § 558 BGB werden automatisch geprüft und vorbereitet, Mieter erhalten ein eigenes Self-Service-Portal: Unterlagen, Abrechnungen und Reparaturmeldungen laufen dort zusammen statt über Telefon und E-Mail.

Funktionen

Alles, was eine Hausverwaltung im Alltag braucht

Mietverträge mit allen Mietformen

Staffelmiete (§ 557a BGB), Indexmiete (§ 557b BGB), gestaffelte Kaution, Gewerbe- und Wohnverträge. Vorlagen mit Versionierung; PDF-Erzeugung mit elektronischer Signatur.

Mietanpassung nach § 558 BGB

Automatischer Mietspiegel-Vergleich, Kappungsgrenze 15/20 % in drei Jahren, Jahressperrfrist und 15-Monats-Wartefrist, vorbereitetes Erhöhungsschreiben mit Begründung. Indexanpassung über VPI mit historischer Tabelle.

Sollstellung & Forderungsmanagement

Monatliche Sollstellung am 1. — automatisch oder manuell. Offene-Posten-Liste, Mahnstufen mit konfigurierbaren Mahnkosten und Verzugszinsen, automatischer Brief- und E-Mail-Versand.

Kautionsverwaltung

Bare und unbare Kaution, getrennte Verwahrung vom Vermögen des Vermieters gemäß § 551 Abs. 3 BGB, Verzinsung mit Sparbuch-Vergleich — die Erträge stehen dem Mieter zu. Bei Mietende bereitet Savanika die Verrechnung offener Forderungen vor.

Mieterportal mit Self-Service

Mieter sehen ihre Verträge, Sollstellungen, Abrechnungen und Belege. Tickets für Reparaturmeldungen, Stammdatenpflege, Dokumenten-Upload — entlastet die Hausverwaltung um Routineanfragen.

Eigentümer-Reporting

Eigentümer melden sich mit eigenem Zugang an und sehen ihren Bestand selbst: Objekte und Mieteinheiten, laufende Mietverträge, Gesamtsaldo, anstehende Kündigungen und offene Tickets. Einen automatischen Monatsbericht per E-Mail gibt es nicht — die Zahlen im Portal sind immer auf dem heutigen Stand.

Rechtsgrundlagen

Am deutschen Mietrecht entlang gebaut

§ 558 BGB

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

§ 557a/b BGB

Staffel- und Indexmiete

§ 551 BGB

Kaution — getrennte Anlage und Verzinsung

§ 556a BGB

Betriebskostenumlage

DSGVO

Mieterdaten datenschutzkonform

SKR03

Doppelte Buchführung & Belegablage

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Mietverwaltung

Welche Mietformen unterstützt die Software?

Alle in Deutschland gebräuchlichen: Festmiete, Staffelmiete (§ 557a BGB) mit beliebigen Stufen, Indexmiete (§ 557b BGB) mit VPI-Anbindung, Mietminderung, Untervermietung, Wohn- und Gewerbeverträge mit unterschiedlicher Umsatzsteuerbehandlung. Pro Vertrag können separate Sollkonten für Kaltmiete, Vorauszahlung Heiz- und Betriebskosten geführt werden.

Wie funktioniert die automatische Mietanpassung?

Bei Staffelmiete erfolgen die Anpassungen zum vereinbarten Stichtag automatisch. Bei Indexmiete wird die monatliche VPI-Veränderung des Statistischen Bundesamtes verarbeitet. Bei Vergleichsmieterhöhung nach § 558 BGB werden die Kappungsgrenze (15 % oder 20 % in drei Jahren), die Jahressperrfrist — das Verlangen frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung — und die Wartefrist von fünfzehn Monaten unveränderter Miete geprüft, dazu der Mietspiegel; das Erhöhungsschreiben mit Begründung wird auf Wunsch automatisch erstellt.

Wie wird das Mahnwesen abgebildet?

Mahnstufen sind frei konfigurierbar (z. B. Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung, Kündigungsandrohung). Mahnkosten und Verzugszinsen werden automatisch berechnet. Versand wahlweise per E-Mail, Brief (Einwurf-Einschreiben) oder über das Mieterportal. Eine Eskalationsfrist verhindert verfrühte Mahnungen.

Können Eigentümer eigene Berichte sehen?

Ja. Jeder Eigentümer erhält einen eigenen Zugang und sieht dort seine Objekte und Mieteinheiten, die laufenden Mietverträge, den Gesamtsaldo, anstehende Kündigungen und offene Tickets. Einen automatischen Monatsbericht per E-Mail verschicken wir nicht: die Zahlen stehen im Portal und sind dort tagesaktuell — ein versendeter Bericht wäre am Tag danach überholt.

Was ist das Mieterportal und welche Funktionen bietet es?

Das Mieterportal ist ein passwortgeschützter Bereich, in dem Mieter ihre Vertragsunterlagen, Abrechnungen, Sollstellungen und Belege einsehen können. Sie können Reparaturmeldungen über Tickets erstellen, Dokumente hochladen (z. B. Heizölnachweis), Adressänderungen melden und mit der Hausverwaltung chatten — alles DSGVO-konform.

Werden Buchungen automatisch im Hauptbuch gebucht?

Ja. Sollstellung, Mietzahlung, Kautionseingang und Abrechnungssaldo werden automatisch nach SKR-Konten gebucht. Ein CSV-Export für den Steuerberater steht jederzeit zur Verfügung.

Wie wird die Kaution verwaltet?

Kautionen werden nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem separaten Kautionskonto geführt und verzinslich angelegt; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Bei Mietende stellt Savanika die offenen Forderungen zusammen und bereitet die Verrechnung vor — erklärt wird sie vom Vermieter. Ausgezahlt wird nach der Rückgabe der Wohnung.

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Mietverwaltungssoftware: Mieterhöhung & Mahnwesen | Savanika