Fakten zu Savanika
Alles, was in einen Softwarevergleich gehört — an einer Stelle. Preise und Grenzen stammen aus dem Tarifkatalog des Programms, die übrigen Angaben aus den Vertragstexten und der Konfiguration. Wo eine Angabe fehlt, fehlt sie, weil wir sie nicht belegen können.
Produkt und Zielgruppe
- Produktname
- Savanika
- Kategorie
- Software für die Miet- und Immobilienverwaltung. Betrieb als Webanwendung im Browser — nichts zu installieren, keine eigene Serverumgebung nötig.
- Zielgruppe
- Private Vermieterinnen und Vermieter mit eigenem Bestand sowie kleine und mittlere Hausverwaltungen mit Fremdbestand. Der größte Tarif reicht bis 50 Häuser; darüber gibt es ein individuelles Angebot.
- Funktionsgruppen
- Objektverwaltung, Mieterverwaltung, WEG-Verwaltung, Buchhaltung nach SKR03, Banking mit Zahlungsabgleich und Mahnwesen, Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Zeiterfassung, Dokumentenverwaltung mit KI-Auswertung, Ticketsystem. Alle Gruppen sind in jedem Tarif enthalten — es gibt kein Feature-Gating.
- Portale
- Mieterportal und Eigentümerportal mit eigenem Zugang; die Rechteverwaltung kennt sieben Rollen vom Arbeitsbereichs-Konto bis zum Hausmeister-Zugang.
- WEG-Verwaltung
- Vorhanden nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung des WEMoG: Miteigentumsanteile je Einheit als Bruch aus der Teilungserklärung, Wirtschaftsplan mit beschlossenen Vorschüssen (§ 28 Abs. 1 WEG), monatliche Hausgeld-Sollstellung, Sonderumlage, Erhaltungsrücklage als Vermögen der Gemeinschaft, Jahresabrechnung auf Ist-Basis mit Abrechnungsspitze gegen die beschlossenen Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG), Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Bescheinigung nach § 35a EStG je Eigentümer, Eigentümerversammlung mit Einladung in Textform und Niederschrift (§ 24 WEG), Umlaufbeschluss (§ 23 Abs. 3 WEG) und eine fortlaufend nummerierte Beschluss-Sammlung mit berechneter Anfechtungsfrist (§ 24 Abs. 7, § 45 WEG).
- Grenzen der WEG-Verwaltung
- Für rückständiges Hausgeld gibt es kein eigenes Mahnwesen: der Rückstand steht als offene Forderung, die Mahnläufe der Mietverwaltung greifen nicht darauf zu. Die WEG-Einzelabrechnung wird nicht selbsttätig zur Betriebskostenabrechnung eines vermietenden Eigentümers fortgeschrieben — sie weist aus, welcher Teil nach BetrKV umlagefähig ist, die Abrechnung gegenüber dem Mieter entsteht getrennt davon. Die Kostenverteilung baulicher Veränderungen nach § 21 WEG wird nicht automatisch zugeordnet; sie läuft über eine Sonderumlage mit frei gesetztem Schlüssel. Und die Stimmerfassung im Umlaufverfahren ersetzt die vom Gesetz verlangte Textform nicht — das Programm erfasst und belegt die Stimme.
Tarife und Grenzen
Gezählt werden Häuser, nicht Mieteinheiten: ein Mehrfamilienhaus mit vierzig Wohnungen kostet dasselbe wie eines mit vier. Der Jahrespreis entspricht zehn Monatspreisen.
| Tarif | je Monat | je Jahr | Häuser | Mieteinheiten | KI-Auswertungen je Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| Start | 9 € | 90 € | bis 3 | unbegrenzt | 20 |
| Privat | 29 € | 290 € | bis 6 | unbegrenzt | 50 |
| Standard | 79 € | 790 € | bis 18 | unbegrenzt | 100 |
| Pro | 199 € | 1.990 € | bis 50 | unbegrenzt | 200 |
- Umsatzsteuer
- Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %; die Rechnung weist den Steuerbetrag gesondert aus.
- Was zählt als Haus
- Ein Gebäude beziehungsweise eine Liegenschaft. Wie viele Wohnungen, Gewerbeflächen, Keller oder Stellplätze darin liegen, spielt für den Preis keine Rolle. Eine einzelne Eigentumswohnung in einem fremden Haus zählt als ein Haus.
- KI-Auswertungen
- Gezählt werden Durchläufe der Dokumentenauswertung, nicht abgelegte Dateien; das Kontingent ist am Monatsersten wieder voll. Ablegen, Suchen und Verwalten von Dokumenten ist davon nicht begrenzt. Jeder neue Arbeitsbereich erhält zusätzlich ein einmaliges Startguthaben von 100 Auswertungen, das nicht verfällt.
- Zusatzkontingent
- Auf Anfrage 100 weitere Auswertungen für 20 €. Es verfällt nicht und wird erst angebrochen, wenn das Monatskontingent aufgebraucht ist.
- Einrichtungsgebühr
- Keine.
- Größere Bestände
- Mehr als 50 Häuser: individuelles Angebot über info@savanika.de. Die vollständigen Tarifkarten stehen auf Preise.
Testphase, Zahlung und Laufzeit
- Testphase
- 14 Tage ab Freischaltung, voller Funktionsumfang. Es wird kein Zahlungsmittel hinterlegt. Die Testphase endet automatisch und geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
- Vertragsschluss
- Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst, wenn nach der Testphase ausdrücklich ein Tarif bestellt und die Bestellung in Textform bestätigt wird.
- Zahlungsart
- Überweisung auf Rechnung. Ein automatischer Einzug findet nicht statt. Rechnungen liegen als PDF im Kundenkonto und werden zusätzlich per E-Mail versandt.
- Abrechnungsintervall
- Monatlich oder jährlich, jeweils im Voraus. Die Periode verlängert sich automatisch um dieselbe Dauer, wenn nicht vorher gekündigt wird.
- Mindestlaufzeit
- Keine. Die gewählte Abrechnungsperiode läuft aber zu Ende: Unternehmer kündigen zu ihrem Ende, bei jährlicher Zahlung also bis zu zwölf Monate im Voraus. Für Verbraucher gilt das nicht — siehe Kündigung.
- Kündigung
- Verbraucher: jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, auch innerhalb einer laufenden Jahresperiode. Unternehmer: zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Der Weg dorthin führt ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen (§ 312k BGB), alternativ über das Kundenkonto oder formlos in Textform.
- Preisänderungen
- Ankündigung sechs Wochen vor Beginn einer neuen Abrechnungsperiode in Textform, mit Angabe des bisherigen und des neuen Preises und mit außerordentlichem Kündigungsrecht.
- Verfügbarkeit
- Angestrebt werden 99 % je Kalendermonat ohne angekündigte Wartungsfenster. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
- Nach Vertragsende
- 60 Tage bleiben die Daten zum Abruf bereit; der Zugang steht in dieser Zeit zum Lesen und Exportieren offen. Danach wird der Zugang geschlossen und der Bestand entfernt, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Vertragstexte
- AGB, Auftragsverarbeitungsvertrag, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sind vollständig und ohne Anmeldung lesbar.
Sprachen
- Oberfläche (6 Sprachen)
- Deutsch, Englisch, Russisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch.
- Schreibrichtung
- Arabisch wird von rechts nach links dargestellt; die Oberfläche stellt sich dafür um.
- Support (4 Sprachen)
- Deutsch, Englisch, Russisch, Italienisch.
- Website
- Die Marketingseiten liegen in denselben sechs Sprachen unter eigenen Adressen; die Rechtstexte und dieses Datenblatt bestehen ausschließlich auf Deutsch.
- Erzeugte Schreiben
- Abrechnungen, Bescheinigungen und Anschreiben entstehen auf Deutsch — sie gehen an Mieter, Eigentümer und Behörden im deutschen Rechtsraum.
Hosting und Datenverarbeitung
- Anwendung und Datenbank
- Gemietete Server der Hetzner Online GmbH in Falkenstein, Sachsen (Deutschland).
- Dokumente und Sicherungen
- Privater Objektspeicher Cloudflare R2, angelegt mit der Gebietsbeschränkung „EU“. Vertragspartnerin ist die Cloudflare, Inc. mit Sitz in den USA.
- KI-Auswertung
- Google Cloud Vertex AI in der Region europe-west3 (Frankfurt am Main), Modell Gemini 2.5 Flash. Kundeninhalte werden nicht zum Training der Modelle verwendet.
- Weitere Dienste
- Resend für System-E-Mails (Versandregion Irland, Vertragspartnerin in den USA), Firebase Cloud Messaging für Push-Nachrichten, Google Maps und Geocoding für Dienstreisen und Umkreissuche, PostHog für Produktanalyse — letztere ausschließlich mit Einwilligung der jeweiligen Nutzerin.
- Verschlüsselung
- Persönliche Notizen und vertrauliche Mieterangaben werden vor dem Speichern mit AES-256-GCM verschlüsselt. Datenbanksicherungen entstehen arbeitstäglich und werden vor dem Hochladen mit einem eigenen Schlüssel verschlüsselt (OpenPGP/AES-256); der private Schlüssel liegt außerhalb der Server. Aufbewahrung der Sicherungen: 30 Tage.
- Drittlandbezug
- Der überwiegende Teil der Verarbeitung findet auf Servern in Deutschland statt. Bei Cloudflare, Google, Resend und PostHog lässt sich ein Zugriff aus den USA für Support und Missbrauchsabwehr nicht vollständig ausschließen. Grundlage sind das EU-US Data Privacy Framework, soweit der Anbieter dort zertifiziert ist, und ergänzend die Standardvertragsklauseln. Abschnitt 13 der Datenschutzerklärung nennt jeden Fall einzeln.
- Unterauftragsverarbeiter
- Vollständig und namentlich als Anlage 3 des Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 DSGVO) öffentlich einsehbar, mit Sitz, Zweck, Verarbeitungsort und Übermittlungsgarantie je Eintrag.
- Physischer Briefversand
- Über den Dienst eBrief der PIN AG. Das Versandkonto führt die Hausverwaltung selbst und schließt den Vertrag unmittelbar mit der PIN AG; Savanika übermittelt nur auf deren Weisung.
Rechtsgrundlagen, an denen gerechnet wird
Savanika rechnet und stellt zusammen. Geprüft, unterschrieben und verantwortet wird das Ergebnis von der Hausverwaltung oder der Vermieterin — das gilt für jede der folgenden Rechnungen.
- Mietrecht
- BGB §§ 535–580a; die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten nach § 556 Abs. 3 BGB wird je Abrechnungszeitraum geführt.
- Betriebskosten
- Betriebskostenverordnung (BetrKV), Umlageschlüssel je Kostenart — siehe Betriebskostenabrechnung und Umlageschlüssel.
- Heizkosten
- Heizkostenverordnung (HeizKV) mit Verteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten, Vorwegabzug für Warmwasser und Witterungsbereinigung — siehe Heizkostenverteilung.
- CO2-Kosten
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) mit dem zehnstufigen Modell nach § 5; der Rechner steht öffentlich unter CO2-Rechner.
- Wohnfläche
- Wohnflächenverordnung (WoFlV).
- Buchhaltung
- Doppelte Buchführung auf Grundlage des Kontenrahmens SKR03, mit Journal, Summen- und Saldenliste und Periodenabschluss.
- Steuer
- Vorbereitung der Anlage V zur Einkommensteuererklärung (§ 21 EStG) sowie eine Einnahmenüberschussrechnung; die Zuordnung zu den ELSTER-Zeilen ist öffentlich beschrieben unter Anlage V in ELSTER. Eine steuerliche Beratung ist damit nicht verbunden — sie ist nach § 5 StBerG den dazu befugten Personen vorbehalten.
- Personal
- Zeiterfassung mit SOLL/IST-Vergleich. Aufzuzeichnen verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit; die Pflicht, die Arbeitszeit überhaupt zu erfassen, folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG (BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21). Einen SOLL/IST-Vergleich schreibt keine der beiden Vorschriften vor. Urlaubsverwaltung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
- Datenschutz
- DSGVO und BDSG; Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit veröffentlichter Subprozessorenliste.
- Aufbewahrung
- Für die steuerliche Datenträgerüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO steht ein maschinell auswertbarer Export bereit (siehe unten).
Import, Export und Schnittstellen
- Stammdaten-Import
- Objekte, Mieteinheiten, Mietverträge und Mieter aus Excel- oder CSV-Listen. Was nicht eindeutig zugeordnet werden kann, zeigt der Import an, statt es still zu übernehmen — der Ablauf ist auf Umstieg beschrieben.
- Bankumsätze
- MT940, CAMT.053 (ISO 20022), CSV und PDF-Kontoauszüge. Der Abgleich mit offenen Forderungen und das Mahnwesen setzen darauf auf.
- Messdienst-Abrechnungen
- Die Jahresabrechnungen der Messdienste werden als PDF eingelesen und ausgewertet (KALO, Techem, ista, Brunata, Minol und vergleichbare Aufmachungen); alternativ lassen sich die Beträge je Mieteinheit von Hand erfassen. Eine Programmschnittstelle zu den Messdiensten besteht nicht.
- Vollständige Datenausgabe
- Im Kundenkonto als ZIP-Archiv: jede Tabelle des Arbeitsbereichs als CSV, dazu die hochgeladenen Dokumente im Originalformat und ein Verzeichnis, das beides verbindet. Unentgeltlich, ohne Angabe von Gründen — Kapitel VI der Datenverordnung (EU) 2023/2854.
- Steuerliche Exporte
- Ein maschinell auswertbarer Export für die Datenträgerüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO (ZIP mit Beschreibungsdatei und Buchungsjournal als CSV) sowie eine CSV-Aufstellung zur Anlage V.
- Buchhaltungsauswertungen
- Journal, Summen- und Saldenliste und Kontoblätter als CSV — auch zur Weitergabe an die Steuerkanzlei. Eine zertifizierte Schnittstelle zu einem Buchhaltungsanbieter gibt es nicht.
- Erzeugte Schreiben
- Abrechnungen, Mahnungen, Bescheinigungen und Serienbriefe als PDF, wahlweise zum Selbstdruck oder zum physischen Versand über das eigene eBrief-Konto.
- Öffentliche API
- Eine offene Programmierschnittstelle für Dritte bieten wir derzeit nicht an.
Anbieterin
- Anbieterin
- Vera Kalinina, Einzelunternehmerin, handelnd unter der Bezeichnung Savanika.
- Anschrift
- Waldbottenstraße 67, 56070 Koblenz, Deutschland.
- Kontakt
- +49 176 55126706 · info@savanika.de
- Umsatzsteuer
- Regelbesteuerung; die Umsatzsteuer wird auf jeder Rechnung ausgewiesen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht nicht.
- Inhaltlich verantwortlich
- Vera Kalinina, Anschrift wie oben (§ 18 Abs. 2 MStV). Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.
- Streitschlichtung
- Eine Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle findet nicht statt.
Für Redaktionen und Vergleichsportale
Die Angaben auf dieser Seite dürfen ohne Rückfrage zitiert werden. Preise und Grenzen werden aus dem Tarifkatalog des Programms gelesen und ändern sich hier gemeinsam mit ihm; die übrigen Angaben stammen aus den Vertrags- und Rechtstexten, die unter AGB, AVV und Datenschutz vollständig nachzulesen sind.
Zu Kundenzahlen, Referenzkunden und Bewertungen veröffentlichen wir keine Angaben, und über die Preise oder den Funktionsumfang anderer Anbieter treffen wir keine Aussage. Fehlt Ihnen eine Angabe für Ihren Vergleich, schreiben Sie an info@savanika.de — wir tragen sie nach, sobald wir sie belegen können.
Stand: — das Datum der letzten Änderung dieser Seite, nicht das einer Prüfung der Rechtslage.
Zahlen sind das eine. Ob es passt, zeigt der eigene Bestand.
Arbeitsbereich selbst anlegen, voller Funktionsumfang, ohne Kreditkarte. Nach 14 Tagen endet der Zugang von selbst — es wird nichts abgebucht.