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CO2KostAufG

CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen

Seit 2023 trägt die Mieterin die CO2-Kosten nicht mehr allein. Wie viel auf wen entfällt, hängt vom Ausstoß des Gebäudes ab — zehn Stufen, festgelegt in der Anlage zum CO2KostAufG. Rechnen Sie es hier aus, ohne Anmeldung.

1. Woher kennen Sie die CO2-Kosten?
Euro
2. Wie viel CO2 stößt das Gebäude aus?
Kilogramm
Quadratmeter

Die CO2-Menge steht auf der Brennstoff- oder Wärmerechnung: § 3 Abs. 1 Nr. 1 CO2KostAufG verpflichtet den Lieferanten, sie in Kilogramm auszuweisen. Geteilt durch die Wohnfläche ergibt sich der Wert, den § 5 Abs. 1 verlangt — auf eine Nachkommastelle gerundet.

Tragen Sie die CO2-Kosten und den Ausstoß des Gebäudes ein — das Ergebnis erscheint hier. Ohne Ausstoßwert rechnet die Seite nicht: Eine Ersatzstufe für Wohngebäude sieht das CO2KostAufG nicht vor.

Das Stufenmodell der Anlage zum CO2KostAufG

Maßgeblich ist der CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr: Die Vermieterin ermittelt ihn nach § 5 Abs. 1 aus den Brennstoffemissionen der Lieferung und der Wohnfläche, § 5 Abs. 2 ordnet den Wert in die Tabelle ein. Je schlechter das Gebäude dasteht, desto mehr trägt die Eigentümerin — das ist der Zweck des Gesetzes: Wer saniert, entlastet sich selbst.

Stufekg CO2 je m² und JahrMieterEigentümer
1unter 12100 %0 %
212 bis unter 1790 %10 %
317 bis unter 2280 %20 %
422 bis unter 2770 %30 %
527 bis unter 3260 %40 %
632 bis unter 3750 %50 %
737 bis unter 4240 %60 %
842 bis unter 4730 %70 %
947 bis unter 5220 %80 %
1052 und mehr5 %95 %

Die hälftige Teilung gibt es nur für Nichtwohngebäude: Nach § 8 Abs. 1 CO2KostAufG ist dort eine Vereinbarung unwirksam, die der Mieterin mehr als 50 Prozent auferlegt. Für Wohngebäude gilt sie nicht, auch nicht ersatzweise — ist der Ausstoß nicht ermittelt, ist er zu ermitteln. Ein Stufenmodell anhand von Energieausweisen wird nach § 10 Nr. 3 CO2KostAufG bislang nur geprüft.

Was das für die Abrechnung bedeutet

Der Anteil der Eigentümerin ist nicht umlagefähig

Er wird abgezogen, bevor die Heizkosten auf die Mieteinheiten verteilt werden. Steht er trotzdem in der Abrechnung, ist die Position angreifbar.

Der Versorger muss die Angaben liefern

Nach § 3 CO2KostAufG gehören CO2-Menge und CO2-Kosten auf die Brennstoff- oder Wärmerechnung. Fehlen sie, fordern Sie sie an — rechnen Sie sie nicht selbst zusammen, wenn Sie sie bekommen können.

Fernwärme ist der unsichere Fall

Der Emissionsfaktor hängt am Erzeugungsmix des Versorgers und weicht vom Mittelwert ab. Für die Abrechnung zählt der Wert des Versorgers, nicht der Durchschnitt aus diesem Rechner.

Die Frist läuft weiter

Die CO2-Aufteilung ändert nichts an § 556 Abs. 3 BGB: Die Abrechnung ist binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erteilen.

In savanika läuft dieser Schritt innerhalb der Heizkostenabrechnung mit: Der Ausstoß wird je Objekt hinterlegt, die Stufe ergibt sich daraus, und der nicht umlagefähige Teil wird abgezogen, bevor die Betriebskostenabrechnung entsteht. Gerechnet wird mit demselben Modul, das oben auf dieser Seite arbeitet.

Was danach mit dem umlagefähigen Rest geschieht, steht auf zwei eigenen Seiten: wie die Heizkosten nach § 7 HeizKV zwischen Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt werden, und welche Fristen und Positionen für die Nebenkostenabrechnung gelten, in der das Ergebnis am Ende landet.

Häufige Fragen zur CO2-Aufteilung

Wer trägt die CO2-Kosten bei vermieteten Wohngebäuden?

Beide, und der Schlüssel hängt am Gebäude. Seit dem 1. Januar 2023 teilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz die CO2-Kosten nach einem zehnstufigen Modell: § 5 Abs. 2 CO2KostAufG ordnet den Ausstoß des Gebäudes in die Tabelle der Anlage (zu den §§ 5 bis 7) ein. Je schlechter das Gebäude dasteht, desto größer der Anteil der Eigentümerin. Bei unter 12 kg CO2 je Quadratmeter und Jahr trägt die Mieterin alles, ab 52 kg trägt sie noch 5 Prozent.

Was gilt ohne Energieausweis?

Der Energieausweis ist für die Aufteilung ohnehin nicht die maßgebliche Quelle — es gibt insoweit nichts zu ersetzen. § 5 Abs. 1 CO2KostAufG stellt auf den tatsächlichen Ausstoß ab: die Brennstoffemissionen der Lieferung in Kilogramm, die der Lieferant nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 auf der Rechnung ausweisen muss, geteilt durch die Wohnfläche, gerundet auf eine Nachkommastelle. Eine Ersatzstufe für Wohngebäude kennt das Gesetz nicht; die hälftige Teilung steht in § 8 Abs. 1 und gilt nur für Nichtwohngebäude. Wer sie bei einem schlecht gedämmten Wohngebäude ansetzt, legt zu viel auf die Mieterin um — und nach § 6 Abs. 1 CO2KostAufG ist eine Vereinbarung unwirksam, die ihr mehr aufbürdet als den Anteil nach § 5 Abs. 2.

Woher kommt der CO2-Ausstoß in kg je Quadratmeter?

Aus den Brennstoffemissionen der Rechnung, geteilt durch die Wohnfläche (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG). Weist der Lieferant die Menge nicht aus, lässt sie sich aus dem Verbrauch bilden: Brennstoffmenge mal Emissionsfaktor. Die Standardwerte stehen nicht im CO2KostAufG, sondern in Anlage 2 Teil 4 EBeV 2030, auf die § 3 Abs. 2 CO2KostAufG verweist — 0,266 kg je kWh für Heizöl und 0,236 für Flüssiggas. Bei Erdgas kommt es darauf an, worauf sich die Kilowattstunden beziehen: Nummer 6 der Anlage nennt 0,0558 t CO2 je Gigajoule und dazu den Umrechnungsfaktor 3,2508 GJ/MWh, den ihre Fußnote als „3,6 · 0,903“ herleitet. Gegen die Menge, die auf einer deutschen Gasrechnung steht (Brennwert), sind das 0,1814 kg je kWh; die oft genannten 0,201 kg gelten für Kilowattstunden im Heizwert und liegen gegen eine Gasrechnung um 11 Prozent zu hoch. Der Wert 0,130 für Fernwärme ist dagegen kein Standardwert, sondern ein Mittelwert dieses Rechners: Bei Wärmenetzen weist der Versorger nach § 3 Abs. 4 Nr. 3 CO2KostAufG einen eigenen Emissionsfaktor aus, und für die Abrechnung zählt dieser.

Gilt das Gesetz auch für Wärmepumpe oder Pellets?

Nein. Das CO2KostAufG knüpft an die nationale CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an, und die fällt nur auf fossile Brennstoffe an. Bei Wärmepumpe, Pellets oder Stromheizung gibt es keine CO2-Kosten, die zu teilen wären.

Was kostet die Tonne CO2?

Maßgeblich ist der Preis nach § 4 Abs. 1 CO2KostAufG. Bis einschließlich 2025 ist das der Festpreis nach § 10 Abs. 2 Satz 2 BEHG: 30 Euro je Tonne im Jahr 2023, 45 Euro 2024, 55 Euro 2025. Für 2026 gilt der Mittelwert des Preiskorridors nach § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG, der von 55 bis 65 Euro reicht — also 60 Euro je Tonne, nicht 55. Ab 2027 ist es der Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 1. Juli bis 30. November des Vorjahres. Der Betrag ist damit vor Jahresbeginn bekannt: Das Umweltbundesamt veröffentlicht ihn nach § 4 Abs. 2 spätestens zehn Werktage vorher. Für die Abrechnung nehmen Sie trotzdem den CO2-Betrag, den Ihr Versorger auf der Rechnung ausweist — dazu ist er nach § 3 CO2KostAufG verpflichtet, und er kennt die gelieferte Menge.

Muss der Anteil der Eigentümerin in die Betriebskostenabrechnung?

Nein — genau umgekehrt. Der auf die Eigentümerin entfallende Teil ist nicht umlagefähig und darf in der Abrechnung nicht bei den Mieterkosten auftauchen. In der Heizkostenabrechnung wird er abgezogen, bevor umgelegt wird.

Stand: — das Datum der letzten Änderung dieser Seite, nicht das einer Prüfung der Rechtslage.

Einmal eingetragen, jedes Jahr wieder gerechnet.

Der Ausstoß hängt am Gebäude und ändert sich selten. In savanika steht er beim Objekt, und die Aufteilung entsteht mit der Heizkostenabrechnung von selbst.

CO2-Kosten aufteilen: Rechner nach CO2KostAufG | Savanika